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Wohnung bei Scheidung in Berlin verkaufen

Bei einer Trennung ist die gemeinsame Wohnung oft der größte Vermögenswert – und der größte Streitpunkt. Ein neutraler Makler, der beide Seiten gleich behandelt, dieselben Zahlen an beide schickt und mit keinem von Ihnen befreundet ist, nimmt genau diesen Druck heraus.

Reihenfolge

Die ersten Schritte nach der Trennung

  1. 1

    Grundbuch und Darlehen sichten

    Wer steht mit welchem Anteil im Grundbuch? Wer hat das Darlehen unterschrieben? Häufig haften beide gesamtschuldnerisch – unabhängig davon, wer auszieht.

  2. 2

    Nichts einseitig verändern

    Kein Verkauf, keine Vermietung, keine Umschuldung ohne den anderen. Beides braucht die Zustimmung beider Eigentümer; einseitige Schritte belasten spätere Verhandlungen.

  3. 3

    Wohnkosten regeln

    Wer bleibt, nutzt die Wohnung allein. Der Ausgezogene kann eine Nutzungsentschädigung verlangen (§ 1361b Abs. 3 BGB). Klären Sie, wer bis zum Verkauf Rate, Hausgeld und Nebenkosten trägt.

  4. 4

    Neutralen Marktwert einholen

    Nicht die Zahl aus dem Internetportal und nicht die des Freundes vom Freund. Eine nachvollziehbare Bewertung, die beide gleichzeitig erhalten.

  5. 5

    Optionen durchrechnen

    Gemeinsamer Verkauf, Übernahme durch einen Partner oder Vermietung – mit dem Rechner unten sehen Sie, was jeder Weg für beide Seiten bedeutet.

Neutralität als Grundlage

Wir bewerten die Wohnung unabhängig und legen die Herleitung beiden Parteien offen – Vergleichspreise, Zustand, WEG-Unterlagen, Mikrolage. So entsteht eine gemeinsame Zahlenbasis, über die sich nicht mehr streiten lässt. Alle Informationen gehen an beide gleichzeitig.

Verkauf, Übernahme oder Vermietung

Nicht immer ist der Verkauf die beste Lösung. Eine Übernahme durch einen Partner setzt voraus, dass die Bank ihn allein trägt und die Ausgleichszahlung finanzierbar ist. Eine gemeinsame Vermietung hält beide in einem Vertragsverhältnis, das nach der Trennung selten gut funktioniert. Wir rechnen alle drei Varianten nüchtern durch.

Timing: Trennungsjahr, Scheidungsantrag, Zugewinn

Der Verkauf ist jederzeit möglich, wenn beide zustimmen. Für den Zugewinnausgleich zählt der Wert der Wohnung am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Wer bis dahin nicht verkauft hat, sollte deshalb spätestens dann einen belastbaren Wert haben. Steuerlich gilt: Wer auszieht und seinen Anteil erst später überträgt, kann die Befreiung von der Spekulationssteuer verlieren (BFH, IX R 11/21).

Diskret und mit wenig Reibung

Auf Wunsch vermarkten wir ohne öffentliche Inserate. Besichtigungen legen wir so, dass keiner von Ihnen anwesend sein muss. Kommunikation läuft über uns – Sie müssen sich nicht über jeden Termin abstimmen.

Rechner

Verkaufen, übernehmen oder versteigern lassen?

Drei Wege, drei sehr unterschiedliche Ergebnisse. Stellen Sie Ihre Zahlen ein und sehen Sie, was bei jedem Weg für beide Seiten übrig bleibt.

650.000 €
220.000 €
50 % / 50 %
4 % der Restschuld
3,57 %
Rechtsverhältnis

Übertragungen zwischen Ehegatten – auch im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung – sind grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).

Gemeinsamer Verkauf am Markt

Empfehlung in den meisten Fällen
Verkaufspreis
650.000 €
Restschuld ablösen
− 220.000 €
Vorfälligkeitsentschädigung
− 8.800 €
Verkaufsnebenkosten
− 23.205 €
Netto zu verteilen
397.995 €

Partner, der bleiben möchte

198.998 €

Partner, der auszieht

198.998 €

Ein Partner übernimmt

Der bleibende Partner zahlt den anderen aus und übernimmt das Darlehen allein.
Nettovermögen (Wert − Restschuld)
430.000 €
davon Anteil Partner, der auszieht (50 %)
215.000 €
Ausgleichszahlung an den Ausziehenden
215.000 €
Darlehen allein tragen
220.000 €
Grunderwerbsteuer
keine
Notar & Grundbuch ca.
6.500 €

Der bleibende Partner braucht insgesamt ca. 441.500 € Finanzierung (Restschuld + Ausgleich + Nebenkosten). Die Bank muss den Ausziehenden aus der Haftung entlassen – das ist eine neue Bonitätsprüfung.

Teilungsversteigerung

Letzter Ausweg – 12 bis 24 Monate

174.200 € – 304.200 €

Netto zu verteilen, bei Zuschlag zwischen 65 % und 85 % des Verkehrswerts, abzüglich Gutachten und Gerichtskosten.

Partner, der bleiben möchte (Mittelwert)

119.600 €

Partner, der auszieht (Mittelwert)

119.600 €

Gegenüber dem freien Verkauf gehen so typischerweise 158.795 € verloren – zusätzlich zu Zeit und Nerven.

Diese Zahlen mit uns durchgehen

Orientierungsrechnung ohne Steuern auf einen möglichen Veräußerungsgewinn und ohne Zugewinnausgleich. Die Grundlage jeder fairen Lösung ist ein belastbarer Marktwert – den ermitteln wir kostenlos vor Ort und legen ihn beiden Seiten offen.

Unsere Rolle

Was wir in dieser Situation übernehmen

Alles, was zwischen zwei Menschen in Trennung sonst zu Reibung führt.

  • Ein Wert, zwei Empfänger

    Die Bewertung geht zeitgleich an beide Parteien und auf Wunsch an beide Anwälte – mit vollständiger Herleitung.

  • Optionen in Zahlen

    Verkauf, Übernahme, Vermietung: für jede Variante rechnen wir vor, was bei wem ankommt und was die Bank mitmachen muss.

  • Kommunikation als Puffer

    Rückfragen, Terminabstimmung, Entscheidungen – alles läuft über uns. Sie müssen nicht miteinander verhandeln, wenn Sie das nicht wollen.

  • Besichtigungen ohne Sie

    Schlüssel per Post oder Übergabe, wir führen alle Termine. Auf Wunsch räumen wir persönliche Gegenstände vor Fotos und Besichtigungen aus dem Blick.

  • Bank und Notar koordinieren

    Löschungsbewilligung, Vorfälligkeitsentschädigung, Kaufpreisaufteilung auf zwei Konten direkt vom Notaranderkonto.

  • Tempo, wenn es darauf ankommt

    Wer schnell Klarheit will, bekommt einen Zeitplan mit festen Etappen. Wer Zeit braucht, bekommt sie – aber mit realistischem Enddatum.

Vermeiden

Was Sie vermeiden sollten

  • Die Wohnung als Druckmittel nutzen

    Blockieren kostet beide Seiten Geld: laufende Kosten, Wertrisiko, im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung mit 15–35 % Verlust.

  • Übernahme ohne Bankgespräch zusagen

    Ob ein Partner das Darlehen allein tragen darf, entscheidet die Bank – nicht die Ex-Partner. Erst Haftentlassung klären, dann versprechen.

  • Zwei Makler beauftragen

    Zwei Bewertungen, zwei Preise, doppelter Streit. Ein neutraler Makler mit einem Auftrag von beiden ist der schnellere Weg.

  • Den Verkauf vor der Nutzungsregelung starten

    Wer wohnt bis zur Übergabe wo, wer zahlt was? Ohne diese Klärung scheitern Besichtigungstermine an Kleinigkeiten.

Häufige Fragen

Neutral für beide Seiten

Eine Bewertung, die beide akzeptieren.

Schreiben Sie uns – gern auch beide getrennt. Wir melden uns persönlich, ohne Partei zu ergreifen.

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